An den Grenzen der Wissenschaft
Trotzdessen, dass Menschen und Tiere sich in einigen biologischen, wie z.B. gleiche genetische Faktoren und gewissen Similaritäten, ähneln, gleichen sich unterschiedliche Arten nie zu 100%, reagieren somit unterschiedlich auf bestimmte Stoffe, was Auswirkungen bei einer Art nicht direkt übertragbar auf die andere macht.
So kann ein Stoff wie ein wichtiges Herzmedikament als gefährlich und nicht vertretbar bei einer Maus anschlagen, würde jedoch unschädlich beim Menschen wirken und enorme medizinische Chancen ermöglichen.
Weiter können psychische und sogenannte Zivilisationskrankheiten ( z.B. Alzheimer) äußerst schwer bei Tieren nachgestellt werden, da es tief an unser komplexes, individuelles Nervensystem und emotionalen Wahrnehmungen anknüpft.

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Ethik
Tierversuche sind nicht nur wegen ihrer medizinischen Ungenauigkeit äußerst umstritten, sondern besonders wegen der moralischen Verantwortung den Tieren gegenüber. In wie weit sind Tierversuche moralisch für medizinische Fortschritte vertretbar?
Diese Abwägung des Nutzens vs. Des Schadens ist in diesem Aspekt schwer einzuschätzen, da man subjektiv für sich entscheiden muss inwiefern solch ein potenzieller Fortschritt das Leiden eines Tieres rechtfertigt. Bei medizinischen Forschungen ist es meist noch eher gerechtfertigt angesehen, da es wortwörtlich um Leben und Tod entscheiden kann. In der Kosmetikindustrie jedoch ist es äußerst verschwiegen, abgelehnt und dagegen protestiert, da viele Leid nicht einsehen zu akzeptieren, wenn es nur um die Entwicklung eines neuen Lippenstifts geht.
Deshalb ist die Vertretbarkeit solcher Durchführungen subjektiv und persönlich einzuschätzen, jedoch sollte man sachlich auf die Bedeutung und Wichtigkeit der getesteten Produkte eingehen und anhand dieser Erkenntnis den Nutzen oder Schaden evaluieren und abwägen.

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Gesetze
Tierversuche dürfen laut der Tierschutzgesetze in Deutschland nur durchgesetzt werden, wenn sie ethisch vertretbar und medizinisch nicht anders umsetzbar und notwendig sind.
Das erste Gesetz trat 1933 in Kraft, 1972 wurde es neuverfasst und in 1986 aufgrund der EU- Richtlinien überarbeitet. Zuletzt wurde es 2021 überarbeitet um einige Kritikpunkte zu lösen.
Als Tierversuche sind Eingriffe an Tieren definiert, die ihnen Schmerz und Leid bereiten können und sowohl zu Versuchszwecken aber auch nicht nur für diese genutzt werden. Unter diese Versuchszwecke zählen auch Aus-, Fort-, und Weiterbildungszwecke. Jedoch gilt das Töten eines Tieres um deren Organe oder jegliche andere Körperbestandteile zu entnehmen für operative oder Arzneimittel ich Zwecke nicht als Tierversuch.
Unter den erlaubten definierten Zwecken zählen:
- Grundlagenforschung
- Forschungen mit einem Ziel wie Vorbeugung, Behandlung von Krankheiten oder Leiden usw.
- Erkennung oder Beeinflussung physiologischer Zustände oder Funktionen
- Förderung des Wohlergehens
- Schutz der Umwelt im Interess des Wohlergehens
- Entwicklung und Herstellung sowie Prüfung der Qualität, Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln oder weiteren
- Prüfung von Stoffen für die Wirksamkeit gegen tierische Schädlinge
- Forschung für die Artenerhaltung
- Aus-, Fort-, und Weiterbildung
- gerichtsmedizinische Untersuchungen
Genehmigt werden Tierversuche für gesetzlich vorgeschriebene Test wie toxikologische Untersuchungen, bei denen die Giftigkeit von Stoffen untersucht wird, durch die vereinfachten Genehmigungen über bloße Anzeigepflicht. Andere Tierversuche wie Grundlagen und Arzneimittelforschung werden durch die zuständigen Behörden, meist das Regierungspräsidiums genehmigt.